Wie finden Sie einen geeigneten Koordinator?

 

Die RAB 30 (Regel zur Baustellenverordnung) beschreibt die für die Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben.

 

Anmerkung:

Die RAB 30 ist eine Hilfe für den Bauherrn, um einen nach den besonderen Anforderungen der Baustelle geeigneten Kpoordinator für ein bestimmtes Bauprojekt zu beauftragen.

 

Die RAB 30 ordnet in ihrer Anlage A beispielhaft erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen von Koordinatoren bestimmten Planungs- und Baumaßnahmen zu. In der Stufe 2 wird für größere Baumaßnahmen in der Regel ein Baukoordinator mit einer baufachlichen Ausbildung als Architekt oder Ingenieur empfohlen.

 

Nicht allein die Ausbildung ist ein Auswahlkriterium, sondern auch die Berufserfahrung.

 

Neben der Ausbildung können damit berufliche Praxis, Kompetenz, jahrelange Erfahrung und gute Referenzen den Bauherren von der Eignung eines Koordinatoren für ein Projekt zu überzeugen.

Das bedeutet, Baukoordinatoren dürfen den Bauherren bei der Bewerbung um ein bestimmtes Projekt bezüglich Ihrer baufachlichen Ausbildung nicht im Unklaren lassen, dürfen Ihn aber davon überzeugen, dass Sie die erforderlichen baufachlichen Kenntnisse haben und sich eine fachgerechte Betreuung und Beaufsichtigung der betreffenden Baumaßnahme zutrauen.

 

Link zur RAB 30: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/RAB/RAB-30.html

 

Unsere Verbandsgeschäftsstelle führt eine Adressdatei von Baukoordinatoren.

 

Die Voraussetzungen für die Eintragung in unser Verzeichnis wurde an die Vorgaben der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und anderer Berufskammern angepasst. Danach müssen die Koordinatoren ihre baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und speziellen Koordinatorenkenntnisse nachweisen und auch entsprechende berufliche Erfahrungen bestätigen.