Baustellenverordnung

 

Mit dem Ziel die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern wurde in Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 am 10 Juni 1998 die Baustellenverordung – BaustellV (https://www.gesetze-im-internet.de/, Gesetze/Verordnungen, B, BaustellV) in Kraft gesetzt. Sie ist im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes – ArbschG – anzuwenden.

 

Nach der Baustellenverordnung muss immer dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, ein Koordinator eingesetzt werden, der die Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu koordinieren hat.

 

Die aktuelle Fassung der Baustellenverordnung finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/BaustellV.pdf

Sie wurde am 19.12.2022 beschlossen und trat zum 01.04.2023 in Kraft.