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beim

BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. - BDK

21. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung 

 

Die beliebte Fortbildungsveranstaltung für unsere Mitglieder und Gäste wird in diesem Jahr am 19. April 2024 stattfinden.

Aktuelle Entwicklungen und Praxisthemen finden sich in unserem 

Programm mit Anmeldemöglichkeiten unter www.diaa-akademie.de .

 

Unser Verband ist Trägerverband der DEUTSCHEN INGENIER- UND ARCHITEKTEN-AKADEMIE.

Für Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr.

 

Fortbildungspunkte

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden.

Die Anerkennung durch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist beantragt. 

 


Vorankündigung Bundeskoordinatorentag 2024

 

Termin: 14. November 2024

 


Bundeskoordinatorentag 2023

 

Nach den Online-Veranstaltungen 2021 und 2022 fand der Bundeskoordinatorentag am 9. November 2023 wieder in der Max-Taut-Aula in Berlin statt. Mehr als 180 Teilnehmer, Koordinatorinnen und Koordinatoren, Vertreterinnen und Vertreter von Bauherren, von Bildungsträgern, der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzverwaltungen nutzten die Veranstaltung zur Information, für Fachdiskussionen und persönlichen Austausch.

Neben Informationen zum aktuellen Stand der Baustellenverordnung sowie weiterer Vorschriften und Regeln wurden in diesem Jahr die Themen Büronachfolge und Fachkräftesicherung, Arbeitsunfälle und Prävention sowie Recht für Koordinatoren vertieft. Praxisberichte informierten über die Koordination bei Straßenbaustellen und beim Neubau des Terminals 3 am Flughafen Frankfurt.

 

Die Dateien der Vorträge sind zu finden unter www.bundeskoordinatorentag.de, siehe unter Bundeskoordinatorentag 2023.


Bericht BDK-Baustellenführung Schulzentrum München Nord

 

Am 20.10.2023 ermöglichte das Planungsbüro Milla aus München eine Baustellenführung auf der Baustelle Schulzentrum Bayernkaserne in Mü-Nord. Begleitet wurde die Führung für interessierte Mitglieder durch die SiGe-Koordinatoren Dipl.-Ing. Dominik Milla (in der Planungsphase) und Alexander Kutschenreuter (in der Ausführungsphase) sowie dem Vertreter der Objektplanung und zwei Polieren der ausführenden Firma.

 

Die Koordinatoren erhielten alle wichtigen Informationen zum Gebäude, das für ca. 2000 Schüler in 48 Grundschulklassen, mit Musikschule und Sporthallen errichtet wird. 

Die Führung erfolgte über die gesamte Baustelle, wobei A. Kutschenreuter über die neuralgischen Punkte berichtete. Defekte Leitern und fehlende Originalsplinte bei Deckenstützen seien hier das Hauptproblem. Die Begehung durch den Koordinator erfolgt einmal wöchentlich zusammen mit den Polieren. 

 

Ein besonderer Zwischenfall ereignete sich mit einem auf der Straße umgestürzten Seilbagger. Es war Glück, dass es keinen Personenschaden gab und auch am Gebäude kein Schaden entstanden ist. Anschließende Untersuchungen ergaben eine Fehlbedienung durch den Baggerführer beim Anheben einer Spundwanddiele. 

 

…. mobile Absturzsicherung, Foto: © Karl Baumann, BDK

 

Die Teilnehmer der Baustellenführung diskutierten mit den verantwortlichen Koordinatoren über Schutzsysteme für offenliegende Bewehrungseisen, PSAgA an der Absturzkante durch Free Falcon als mobile Absturzsicherung, den Umgang mit Sägeblattschutz und Verhinderung von Manipulation an der Tischkreissäge durch Sicherheitskontakt, die Anzahl notwendiger Begehungen und Durchsetzung bei den Bauherren sowie über Kontrollen der Einweisungen bei Nachunternehmern. „Wer geschult und eingewiesen ist, macht weniger Fehler“… - darüber waren sich die Koordinatoren einig. 

Auch beim Thema Weisungsbefugnis gab es Einigkeit. Die Auftraggeber wollen in den Verträgen oft die Weisungsbefugnis übertragen. Davon sollte der Koordinator aber lieber „die Finger lassen“. Das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft werden von den Teilnehmern äußerst selten zu Hilfe geholt und wenn dann nur nach Absprache mit dem Bauherrn.

 

 

Das Präsidium des BDK und teilnehmende Koordinatoren dankten für den fachlichen Austausch und kollegiale Begleitung

über diese große, gut organisierte Baustelle. 

 

Foto: © Karl Baumann, BDK

 


Aktualisierungen auf der Homepage der BAuA 

 

Die Aktualisierungen zu den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 01. April 2023 sind zu finden unter

 

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Branchen/Bauwirtschaft/Baustellenverordnung/Baustellenverordnung.html

 

Die dort eingestellte Tabelle zeigt die erforderlichen Pflichten nach Baustellenverordnung in der ab 1. April 2023 mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung (BGBl. 2023 I Nr. 1) geltenden Fassung. 

Die ursprüngliche Fassung dieser Tabelle, die in mehreren Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) enthalten ist, spiegelt die Rechtslage vor dem 1. April 2023 wider.

Nach § 6a (neu) BaustellV obliegt es dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA), die RAB - und damit auch die enthaltene Tabelle - an die neue Rechtslage anzupassen. Ohne diesem Anpassungsprozess im ASTA vorgreifen zu wollen, soll die vorliegende Tabelle aber bereits jetzt für die Praxis Hinweise zur neuen Rechtslage ab dem 1. April 2023 geben. 

 

Neu ist nach § 2 Abs. 4 BaustellV die Unterrichtungspflicht. In den Fällen

  • wenn auf einer Baustelle, auf der jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird, eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder 
  • wenn auf einer Baustelle, auf der jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II ausgeführt werden,

hat der nach § 4 Verantwortliche dafür zu sorgen, dass dieser Arbeitgeber vor Einrichtung der Baustelle über diejenigen Umstände auf dem Gelände unterrichtet wird, die in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan im Sinne von Absatz 3 Satz 2 und 3 einzubeziehen wären.

 


 

Veranstaltungsbericht

 

Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung mit Sektionsmitgliederversammlung 

 

Am 03. März 2023 fand das vom BDK initiierte Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung nach dreijähriger

Coronapause wieder statt. 

63 Teilnehmer fanden sich im Bauzentrum Poing bei München zusammen, um sich bezüglich aktueller Entwicklungen im

Bereich der BaustellV auf den aktuellen Stand zu bringen. 

 

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Foto: S. Fischer, BDK


 

Sektionsmitgliederversammlung des BDK

 

In der Mittagspause des Forums am 03.03.2023 waren alle Mitglieder des BDK zur ordentlichen Sektionsmitgliederversammlung  eingeladen. Anwesend waren 21 Mitglieder aus allen drei Sektionen. 

 

Es erfolgte der Jahresbericht über die Tätigkeit des Verbandes in den vergangenen Jahren als auch der Bericht über die Einnahmen und Ausgaben. Das Präsidium und die Sektionsvorsitzenden wurden von den Anwesenden entlastet. 

Die Sektionsvorstände waren teils neu zu wählen. Gewählte Vertreter der Sektionen sind nun: für die Sektion I (Freie Architekten)

Dipl.-Ing. (FH) Robert Fesl; für die Sektion II (Freiberufliche Ingenieure) Dipl.-Ing. Karl Baumann; und für die Sektion III (Sonstige Baukoordinatoren und Fördermitglieder) Falco Zanini. 

 


 

Leistungen nach Baustellenverordnung, Leistungsbild und Honorierung

 

Die Praxishilfe, die von der AHO-Fachkommission "Baustellenverordnung" erarbeitet wird, wurde in der 3. Auflage den neuen Erkenntnissen aus der Praxis angepasst und präsentiert die Ergebnisse der Untersuchungen zum Leistungsbild und zur Honorierung für den Bereich Koordination nach der Baustellenverordnung.

 

Die Umfragen zur Honorarsituation der Koordinatoren haben gezeigt, dass neben den anrechenbaren Kosten auch die Bauzeit eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Aufwandes spielt.

 

Da einige aufwandsbestimmende Faktoren mit der Bauzeit korrelieren, enthält das neu bearbeitete Honorarmodell nur noch eine Honorarformel, die lediglich Zuschläge für Bauen im Bestand und vorhandene Kontaminationen berücksichtigt.

 

 

 

Aus dem Inhalt:

  • Grundlagen und Definitionen
  • Leistungsbild Koordination nach Baustellenverordnung
  • Erläuterungen zum Leistungsbild
  • Honorarempfehlung
  • Anhang: Begriffe und Herleitung der Vergütungsempfehlung

Das Heft ist unter www.aho.de/Schriftenreihe bestellbar.

 

 

ISBN 978-3-8462-1401-5, 60 Seiten, € 16,80



 

Infoflyer für Bauherren

 

Zur Information für Auftraggeber steht ein Merkblatt für Bauherren zur Verfügung.

 

Das Merkblatt soll Bauherren zur eigenen Absicherung über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbindung der SiGe-Koordination informieren. Nutzen Sie den Flyer gerne zur Verteilung unter der Bauherrenschaft und Einbindung in Ihre Webseite.

 

Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem V.S.G.K. Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. erstellt.

Download
Bauherren-Infoflyer PDF
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Änderung der Baustellenverordnung zum 01.04.2023

 

Grund für die Änderung der Baustellenverordnung war die Auffassung der Europäischen Kommission, die festgestellt hatte, dass das deutsche Recht hinter den Anforderungen der Richtlinie 92/57/EWG (sog. Baustellenrichtlinie) zurückblieb.

Betroffen waren nach der Kommission die Anforderungen für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens, die Ausgestaltung des zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählenden "Aufbaus oder Abbaus von schweren Massivbauelementen" sowie die erforderlichen Maßnahmen für Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird und für die eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder auf der besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.

Die erfolgte Änderung der Baustellenverordnung diente dazu, die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Zudem wurden Verweise an verfassungsrechtliche Erfordernisse angepasst und eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) für die Beratung des BMAS in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen etabliert.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Beteiligung der betroffenen Berufsorganisationen 

Die Änderungsverordnung wurde am 04.01.2023 verkündet. Vor Verabschiedung des Regierungsentwurfs wurde durch das Ministerium eine sehr kurzfristige schriftliche Anhörung der betroffenen Berufsorganisationen anberaumt. Die Berufsverbände BDK, V.S.G.K und VDSI haben hierzu eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Diese und weitere Stellungnahmen sowie die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderungsverordnung sind hier zu finden .

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/erste-aenderungsverordnung-zur-baustellenverordnung.html

 


Bundeskoordinatorentag 2022 – Vortragsdateien Online

 

Im Rahmen des Bundeskoordinatorentages, in dessen Präsidium der BDK bei der Planung mitwirkt, wurden im November/Dezember 2022 vier Online-Vorträge angeboten. 

Die Vorträge zu den Themen 

• DGNB Zertifizierung 

• Sicherheit und Gesundheit beim Bauen – Aktuelle Informationen der BG BAU 

• Staubreduktion auf Baustellen – Herausforderungen und Lösungsansätze

• Recht für Koordinatoren – Koordination und Bauleitung 

werden von der BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hier zur Verfügung gestellt: 

 

https://www.baua.de/DE/Angebote/Veranstaltungen/Dokumentationen/Bundeskoordinatorentag/Bundeskoordinatorentag-2022.html