Zur Konkretisierung der Baustellenverordnung wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erlassen:
RAB 01 | Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB |
RAB 10 | Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) |
RAB 30 | Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) |
RAB 31 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan – |
RAB 32 | Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) |
RAB 33 | der Baustellenverordnung Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung |
Den ausführlichen Inhalt der RAB finden Sie unter https://www.baua.de/, Themen von A-Z, Branchenschwerpunkt Bauarbeiten und Baustellen, Baustellenverordnung, Rechtstexte zur Baustellenverordnung.
Broschürenbestellung
Die Broschüre „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Verordnungen und Regeln“ mit der BaustellV und allen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), DIN A 5, 184 Seiten, Stand November 2010, kann beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestellt werden. (https://www.bmas.de/, Publikationen A218) und steht auch als Download PDF zur Verfügung.