Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Zur Konkretisierung der Baustellenverordnung wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erlassen:

RAB 01  Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB
RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
RAB 30 Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
RAB 31   Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan – 
RAB 32  Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) 
RAB 33   der Baustellenverordnung Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung  
                 

Den ausführlichen Inhalt der RAB finden Sie unter https://www.baua.de/, Themen von A-Z, Branchenschwerpunkt Bauarbeiten und Baustellen, Baustellenverordnung, Rechtstexte zur Baustellenverordnung.

Broschürenbestellung

Die Broschüre „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Verordnungen und Regeln“ mit der BaustellV und allen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), DIN A 5, 184 Seiten, Stand November 2010, kann beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestellt werden. (https://www.bmas.de/, Publikationen A218) und steht auch als Download PDF zur Verfügung.

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