Corona Pandemie – Auswirkungen auf Baustellen

Der Betrieb auf Baustellen läuft weiter. Die Fortführung von Baustellen im öffentlichen und privaten Bereich ist ausdrücklich erwünscht. Es gelten die besonderen behördlichen Regelungen des Bundes und der Bundesländer im Zusammenhang mit der Pandemie – Sicherheitsabstand, besondere Hygienestandards und besondere Hygieneausstattung.

Die am Bau beteiligten Arbeitgeber haben die Schutz- und Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Sie müssen geeignete und zutreffende Schutz- und Hygienemaßnahmen zeitnah umsetzen und überwachen. Dabei sind die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, Betriebs-/Personalrat für die jeweiligen Baustellen einzubinden, sowie die Hinweise des Koordinators nach Baustellenverordnung (SiGe-Koordinator) zu berücksichtigen.

Der Koordinator hat alle Beteiligten nach § 3 Abs. 3 BaustellenV im Sinne einer Abstimmung und Optimierung zusammenzubringen, zu beraten, die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber zu koordinieren. Dabei hat der Koordinator nach Baustellenverordnung im Normalfall keine Weisungsbefugnis und kann Arbeitnehmer von beauftragten Baufirmen nicht nach Hause schicken und keine Baustellen einstellen. Er sollte auf der Baustelle beraten, damit Infektionsgefahren, die durch ein zeitgleiches Arbeiten vieler Personen auf engem Raum entstehen, vermieden werden können.

In der Zeit der Pandemie ist die Kommunikation und Information der am Bau Beteiligten und den Mitarbeitern in den Unternehmen besonders wichtig.

Informationen zu Maßnahmen, Hinweise und Hilfestellungen
Die Informationen zum Verhalten auf Baustellen und zur Unterstützung der Firmen sind vielfältig und durchlaufen eine stetige Anpassung durch die Behörden. Deshalb sollten die Informationen der Bundes- und Landesbehörden, sowie Architekten- und Ingenieurkammern regelmäßig verfolgt werden.

Hier einige ausgewählte wichtige Fundstellen:

Spez. Maßnahmen und Hilfen der Bundesländer                                                            Webseiten der Landesregierungen

Allgemeiner Arbeitsschutz in der Corana Pandemie                                                https://www.dguv.de

Hinweise der BAuA, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel u.a
https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html

Hinweise für Planerbüros:

zum Umgang mit den Auswirkungen des Coranavirus                                                Büroorganisation, rechtliche, betriebswirtschaftliche Hinweise                              https://www.bak.de/architekten/coronavirus/

Wirtschaftl. und finanzielle Unterstützung, Fördermaßnahmen der Bundesländer, Rechtl. Hinweise, Vergaberecht                                                                              https://bingk.de/informationen-zur-coronavirus-pandemie/

 

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Dell Technologies Vorteilspartnerschaft

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Baustelleneinrichtung sicher und wirtschaftlich planen

Ein Bestandteil für einen wirtschaftlichen und sicheren Bauprozess ist u.a. eine sichere und wirtschaftliche Baustelleneinrichtung.

Bauherr, Planer, Bauunternehmer, SiGe-Koordinator und beteiligte Unternehmen müssen eine solche sichere Baustelleinrichtung gemeinsam abstimmen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA hat dazu eine umfassende Broschüre „Die Baustelleinrichtung sicher und wirtschaftlich planen“ veröffentlicht, die auch für die SiGe-Koordinatoren als Beteiligte am Planungsprozess interessant ist. In 3 Phasen und mit einem Praxisbeispiel beschreibt die Broschüre den Planungsprozess.

In der Broschüre mit den ergänzenden Checklisten und Online-Informationen werden Wirtschaftlichkeit, Rechtssicherheit, technische und organisatorische Machbarkeit, Stand der Technik und Arbeitsschutz gleichermaßen berücksichtigt:

Alle Downloads und Informationen sind zu finden bei der BAuA unter:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A84.html

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Baukoordinatoren im Internet

Finden Sie hier geeignete Baukoordinatoren für Ihr Bauvorhaben.

 

Adressdatenbank

Unsere Datenbank wurde in Kooperation mit der Bundesliste e.V. errichtet. Für die Einsicht in das Verzeichnis verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf die Homepage der Bundesliste e.V. unter https://www.bundesliste.de/ geführt.

Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis der Baukoordinatoren

Die Koordinatoren müssen ihre baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und speziellen Koordinatorenkenntnisse nachweisen und auch entsprechende Erfahrungen bestätigen.

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Baustellenverordnung

Mit dem Ziel die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern wurde in Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 am 10 Juni 1998 die Baustellenverordung – BaustellV (https://www.gesetze-im-internet.de/, Gesetze/Verordnungen, B, BaustellV) in Kraft gesetzt. Sie ist im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes – ArbschG – anzuwenden.

Nach der Baustellenverordnung muss immer dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, ein Koordinator eingesetzt werden, der die Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu koordinieren hat.

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