Der Betrieb auf Baustellen läuft weiter. Die Fortführung von Baustellen im öffentlichen und privaten Bereich ist ausdrücklich erwünscht. Es gelten die besonderen behördlichen Regelungen des Bundes und der Bundesländer im Zusammenhang mit der Pandemie – Sicherheitsabstand, besondere Hygienestandards und besondere Hygieneausstattung.
Die am Bau beteiligten Arbeitgeber haben die Schutz- und Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Sie müssen geeignete und zutreffende Schutz- und Hygienemaßnahmen zeitnah umsetzen und überwachen. Dabei sind die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, Betriebs-/Personalrat für die jeweiligen Baustellen einzubinden, sowie die Hinweise des Koordinators nach Baustellenverordnung (SiGe-Koordinator) zu berücksichtigen.
Der Koordinator hat alle Beteiligten nach § 3 Abs. 3 BaustellenV im Sinne einer Abstimmung und Optimierung zusammenzubringen, zu beraten, die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber zu koordinieren. Dabei hat der Koordinator nach Baustellenverordnung im Normalfall keine Weisungsbefugnis und kann Arbeitnehmer von beauftragten Baufirmen nicht nach Hause schicken und keine Baustellen einstellen. Er sollte auf der Baustelle beraten, damit Infektionsgefahren, die durch ein zeitgleiches Arbeiten vieler Personen auf engem Raum entstehen, vermieden werden können.
In der Zeit der Pandemie ist die Kommunikation und Information der am Bau Beteiligten und den Mitarbeitern in den Unternehmen besonders wichtig.
Informationen zu Maßnahmen, Hinweise und Hilfestellungen
Die Informationen zum Verhalten auf Baustellen und zur Unterstützung der Firmen sind vielfältig und durchlaufen eine stetige Anpassung durch die Behörden. Deshalb sollten die Informationen der Bundes- und Landesbehörden, sowie Architekten- und Ingenieurkammern regelmäßig verfolgt werden.
Hier einige ausgewählte wichtige Fundstellen:
Spez. Maßnahmen und Hilfen der Bundesländer Webseiten der Landesregierungen
Allgemeiner Arbeitsschutz in der Corana Pandemie https://www.dguv.de
Hinweise der BAuA, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel u.a
https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html
Hinweise für Planerbüros:
zum Umgang mit den Auswirkungen des Coranavirus Büroorganisation, rechtliche, betriebswirtschaftliche Hinweise https://www.bak.de/architekten/coronavirus/
Wirtschaftl. und finanzielle Unterstützung, Fördermaßnahmen der Bundesländer, Rechtl. Hinweise, Vergaberecht https://bingk.de/informationen-zur-coronavirus-pandemie/