Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Zur Konkretisierung der Baustellenverordnung wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erlassen:


      
Den ausführlichen Inhalt der RAB finden Sie unter https://www.baua.de/, Themen von A-Z, Branchenschwerpunkt Bauarbeiten und Baustellen, Baustellenverordnung, Rechtstexte zur Baustellenverordnung. 

RAB 01  Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB
RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
RAB 30 Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
RAB 31   Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan – 
RAB 32  Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) 
RAB 33   der Baustellenverordnung Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung  
                 

           

Broschürenbestellung

Die Broschüre „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Verordnungen und Regeln“ mit der BaustellV und allen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), DIN A 4, 156 Seiten, Stand Juli 2004, kann beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestellt werden. (https://www.bmas.de/, Bestell-Nr. A218) und steht auch als Download PDF unter Publikationen, Nr. 245 zur Verfügung.

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