Sachverständiger für das Sachgebiet – Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau
Die Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet – Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau – wurden neu erarbeitet und vom DIHK-Arbeitskreis Sachverständigenwesen beschlossen. Inzwischen sind die nachfolgenden Bestellungsvoraussetzungen auch von den Vorständen der Architektenkammer NRW sowie der Ingenieurkammer Bau NRW akzeptiert worden.
Fachliche Bestellungsvoraussetzungen:
1. Vorbildung des Sachverständigen
1.1 In der Regel abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen an einer Universität oder Fachhochschule.
1.2 Mindestens 8 Jahre praktische Tätigkeit in Planung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauleitung auf Baustellen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.
1.3 Mindestens drei Jahre praktische Tätigkeit mit Anwendung der sicherheits- und gesundheitsschutztechnischen Belange auf Baustellen.
2. Besondere fachlichen Kenntnisse des Sachverständigen
2.1 Allgemeiner Arbeitsschutz
Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem, insbesondere Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes, Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, Vorschriften der Unfallversicherungsträger, Arbeitssicherheitsgesetz, Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Integration von Sicherheit und Gesundheit in das betriebliche Management.
2.2 Arbeitsschutz auf Baustellen
Kenntnis baustellenspezifischer Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen, Einrichtungen der ersten Hilfe, Sozialeinrichtungen auf Baustellen, persönliche Schutzausrüstungen, Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit. Kenntnis der Baustellenverordnung, Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Inhalte der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften, Integration von Sicherheit und Gesundheit in das überbetriebliche Management.
2.3 Baufachliche Anforderungen
Vertiefte Kenntnisse des Vergabewesens, der technischen Regelwerke, des Bauverfahrens, der Baustellenorganisation.
3. Allgemeine rechtlichen Grundkenntnisse
Grundlagenkenntnisse des privaten und öffentlichen Baurechts sowie Kenntnisse des auf die Sachverständigentätigkeit bezogenen Zivilprozessrechts und Versicherungsrechts.
4. Gutachten
Nachweis der Fähigkeit, Fachfragen in klarer, überzeugender und gegliederter Form schriftlich abzuhandeln durch Vorlage mindestens dreier Gutachten oder vergleichbarer Ausarbeitungen.