Koordinator nach Baustellenverordnung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verwenden einheitlich die Bezeichnung Koordinator nach Baustellenverordnung. Die Mitglieder des BDK sollten deshalb nur noch diese Bezeichnung für ihre Tätigkeit verwenden, damit sich zukünftig eine allgemein einheitliche Betitelung durchsetzt.