Betriebliche Altersvorsorge bleibt beitragsfrei
Auf Beiträge zur Betriebsrente fallen auch zukünftig keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Bisher war die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet.
Der Bundesrat stimmte am 21.09.2007 dem entsprechenden Gesetzentwurf zu.
Seit der Rentenreform 2001 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, Teile des Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden. Dieses Verfahren wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Millionen von Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren hiervon Gebrauch gemacht.
Aufwärtstrend bei der zusätzlichen Altersvorsorge
Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine Anwartschaft auf eine betriebliche Rente. Dies entspricht rund 65 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Gleichzeitig sparen bislang bereits rund 8,5 Millionen Menschen mit einem privaten Riester-Renten-Vertrag für eine ergänzende Altersvorsorge. Diese positive Entwicklung ist in erster Linie auf die steuer- und beitragsfreie Entgeltumwandlung zurückzuführen. Das haben Untersuchungen gezeigt. Daher wird dieses Verfahren auch weiter fortgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jetzt Planungssicherheit.
Zugleich sieht das Gesetz auch die Absenkung der Altersgrenze von 30 auf 25 Jahre vor, ab der die arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften auf Betriebsrenten nicht mehr verfallen.
Diese Regelung stärkt insbesondere die Alterssicherung von Frauen. Wegen der Erziehung von Kindern unterbrechen sie oftmals ihre Erwerbstätigkeit vor dem 30. Lebensjahr. Nach bisheriger Regelung trat die Unverfallbarkeit aber frühestens nach Vollendung des 30. Lebensjahres ein. Erworbene Anwartschaft auf eine Betriebsrente ging so verloren. Ziel ist es jedoch, diese zu erhalten.
Mit der Absenkung auf das 25. Lebensjahr unterstreicht die Bundesregierung die Notwendigkeit, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. (Quelle Bundesregierung)