Unter der Trägerschaft der DEUTSCHEN INGENIEUR- UND ARCHITEKTEN-AKADEMIE DIAA in Kooperation mit dem Bauzentrum München und dem BDK fand am 28.03.2014 das 14. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung statt. 76 Koordinatoren, darunter viele Verbandsmitglieder des BDK, nutzten wieder die Möglichkeit sich über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Sicherheit auf Baustellen zu informieren.
Dipl.-Ing. Stephan Gabriel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin begann mit einem Bericht über die aktuelle Entwicklungen in der Rechtssetzung, d.h. zum Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenrecht. Grundsätzlich gelten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenregeln (ASR) auch für Baustellen. Eine Reihe von Bestimmungen müssen jedoch für Baustellen konkretisiert werden. Die ASR erhalten dann abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen. Diese Regelungen wurden bekannt gegeben und anhand von Beispielen näher besprochen.
Der Beitrag von Ass. jur. Ursula Behrendsen befasste sich ebenfalls mit dem staatlichen Vorschriftenwerk zum Arbeitschutz.
Die wichtigsten Änderungen im ArbSchG, die Baustellen betreffen:
Die Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung gilt nun für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Der Adressatenkreis in § 13 ArbSchG wurde erweitert. Inzwischen gehören auch der Bauherr, der Unternehmer ohne Beschäftigte und der Arbeitgeber, der selbst vor Ort tätig wird zum Adressatenkreis mit der Folge, dass die staatliche Arbeitschutzbehörte zum Schutz der Beschäftigten vor Ort entsprechende Anordnungen treffen kann.
Auch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung steht an. Der Entwurf ist aber noch nicht veröffentlicht. Sie wird wesentlich detaillierter. Anhänge werden aufgelöst und mit in die Verordnung hineingenommen.
Die Baustellenverordnung ist unverändert. Um das gemeinsame Ziel Arbeitssicherheit am Bau zu erreichen, ist eine konstruktive Zusammenarbeit von Bauherren, Arbeitgeber, Beschäftigten, Unfallversicherungsträgern und den Arbeitsschutzbehörden notwendig. Für ein abgestimmtes Vorgehen der Behörden und Unfallversicherungsträger im Bereich Beratung und Überwachung von Baustellen wurde inzwischen die Leitlinie „Planung und Ausführung von Bauvorhaben“ erarbeitet. Die Leitlinie sowie verschiedene Hilfestellungen für Bauherren und Koordinatoren z.B. für die Gefährdungsermittlung sind auf der Webseite der BAuA unter www.baua.de unter Branchenschwerpunkt Baustellen und Bauarbeiten zu finden.
Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Hornik stellt zum Thema Bauen im Bestand besondere Gefährdungen und Maßnahmen beim Abbruch und Neubau eine Geschäftshauses in der Innenstadt vor, die er in einem MusterSiGePlan darstellte.
Den Vormittag beschloss RA Sebastian Büchner mit einem Vergleich der HOAI 2009 und 2013 hinsichtlich der Inhalte zu den erforderlichen Kostenermittlungen und den Vorgaben für Zeit- und Terminpläne. Dabei beleuchtete er auch die Schnittstelle Gebäudeplanung/Bau-stellenverordnung. Die Gesamtplanung muss die sicherheitsrelevanten inhaltlichen Vorgaben einschließlich der Ergebnisse des Koordinators nach Baustellenverordnung berücksichtigen. Diese Berücksichtigung gehört zu den Grundleistungen des Objektplaners in den LP 1-3 und LP 5.
Am Nachmittag folgte das Fachforum des Bauzentrums München für Bauherren und Planerinnen/Planer, an dem auch viele der morgens anwesenden Koordinatoren noch teilnahmen. Besonders interessant war hier auch noch einmal der Vortrag von Dipl.-Ing. (FH) Stefan Deschermeier, der Anforderungen und Situation hinsichtlich des Brandschutzes auf Baustellen erörterte. Er stellte verschiedene Schutzmaßnahmen für die wechselnden Brandgefahren in den verschiedenen Bauphasen vor.
Darüber hinaus wurden die Bauherren über rechtliche Vorgaben und Pflichten nach der Baustellenverordnung aufgeklärt und es gab Informationen zu den Kosten, die durch die Beauftragung eines Koordinators entstehen. Besonderen Nutzen bringt die Arbeit des Koordinators auch durch die Erstellung der Unterlage. Dipl.-Ing. (FH) Angelika Baur stellte dar, wie die Unterlage bereits zukünftige Sicherheitsmaßnahmen bei späteren erforderlichen Arbeiten am Bauwerk berücksichtigt.