13. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung

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Vortrag des Brandschutzingenieurs Stefan Deschermeier

Am 15. März 2013 fand im Bauzentrum der Landeshauptstadt München das 13. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung statt. Rd. 50 Teilnehmer – meist Mitglieder des BDK – nutzten wieder diese Gelegenheit zur fachlichen Fortbildung.
Ein Großteil der Teilnehmer blieb auch noch zur Anschlussveranstaltung des Bauzentrums München, dem Fachforum – Baustellenverordnung, zu dem Bauherren, Planer und auch Baukoordinatoren kostenfrei geladen waren.

Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. – BDK war durch Präsidiumsmitglied Friedrich Hornik maßgeblich an der Organisation und Durchführung beider Veranstaltungen beteiligt. Auch die Referenten Angelika Baur und Stefan Deschermeier wirkten aus dem Kreis der BDK-Mitglieder mit.

Den Anfang machte Dipl.-Ing. Wolfgang Strampe, der die Arbeitsstättenverordnung – insbesondere die „Ergänzenden Anforderungen für Baustellen“ zum Vortragsthema hatte. Nach Darstellung des rechtlichen Hintergrundes und der Grundsätze zur Gestaltung der Arbeitsstättenregeln (ASR) gab er einen Überblick über die derzeit gültigen ASR mit Baustellenrelevanz. Die aktuellen ASR sind erhältlich über die Homepage der BAuA, www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR. Teilweise wurden bereits spezielle ergänzende Anforderungen für Baustellen mitaufgenommen, teilweise sind die Ergänzungen noch in Bearbeitung. Vorbereitet wird auch eine ASR A5.2 mit besonderen Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr.
Ass. jur. Ursula Behrendsen, Leiterin des Zentralreferates Rechtsfragen der Prävention bei der BG Bau berichtete über die neuesten Entwicklungen im staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk.
Zur Schulungstätigkeit der BG-Bau in Bezug auf die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse auf Baustellen gab Dipl.-Ing. Helmut Kreitenweis (Bereichsleiter der Prävention Hochbau München bei der BG Bau) Auskunft. Derzeit erfolgt durch die BG Bau die sicherheitstechnische Ausbildung der Meister- und Technikerschüler und eine Ausbildung an den Hochschulen nach RAB 30 Anlage B.
Brandschutz auf Baustellen – auch das war diesmal ein wichtiges Thema, dessen sich der Brandschutzingenieur Dipl.-Ing (FH) Stefan Deschermeier angenommen hat. Die Grundlagen für den Brandschutz auf Baustellen sind in der Bayerischen Bauordnung, Art. 9, Art.12 und Art.52 gelegt, ebenso gilt die Baustellenverordnung in der Bauplanungs- und Ausführungsphase, sowie die Arbeitsstättenverordnung und die Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Deschermeier weist auf die Beachtung der wechselnden Brandgefahren in den verschiedenen Bauphasen – Planungsphase, Vorbereitungsphase, Rohbau, Umbau – hin, dabei steigt das Brandrisiko besonders in der Ausbauphase. Er stellte auch verschiedenste bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor.
Zum Brandschutz auf Baustellen gehört auch ein Alarmplan, den ein Fachmann im Auftrag des Bauherrn erstellen muss. Im Bußgeldkatalog zur Arbeitsschutzverordnung sind nachlässige oder unterlassene Maßnahmen, die auch dem Brandschutz dienen, mit einem Bußgeld bewehrt.
Das am Nachmittag folgende Fachforum „Baustellenverordnung“ des Bauzentrums München umfasste drei Vorträge:
Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Hornik stellte Zweck und Ziel der Baustellenverordnung vor und erläutert die Regeln zum Arbeitschutz auf Baustellen (RAB). Er beantwortete die Fragen, wann muss ein Koordinator nach Baustellenverordnung bestellt werden, wer ist der geeignete Koordinator, wann beginnt die Berücksichtigung des Arbeitschutzes und welche Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz sind zu beachten. Dabei stellte er die Vorteile bei der Anwendung der Baustellenverordnung heraus – für den Bauherren, den Planer bzw. die Bauleitung, den Bauunternehmer und alle anderen am Bau Beteiligten.
RA Sebastian Büchner beleuchtete die rechtliche Folgen aus der Baustellenverordnung.
Welche Verpflichtungen ergeben sich für die am Bau Beteiligten? Wie sieht möglicherweise die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung des Bauherrn, Koordinators und ggf. Planers aus? Daneben gab Büchner auch Informationen zur Honorarfragen und wichtige Inhalte der Vertragsgestaltung.
Der Abschluss des Fachforums erfolgte durch Vortrag von Dipl.-Ing. (FH) Angelika Baur, die über die vom Koordinator zu erstellende schriftlich Unterlage nach RAB 32 für spätere Wartungsarbeiten am Bauwerk informierte.

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