Rückblick: Bundeskoordinatorentag 2016

Am 03. November 2016 fand in der Max-Taut-Aula in Berlin der Bundeskoordinatorentag 2016 statt.

Bundeskoordinatorentag-2016Insgesamt 180 Teilnehmer informierten sich zu rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes, zu Fachthemen und Rechtsfragen der Koordination und nutzten die Veranstaltung auch für Diskussionen. Fachliche Schwerpunkte waren unter anderem die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und Unfallschwerpunkte.

Ingolf Kluge, Vizepräsident der Bundesingenieurkammer, moderierte den Bundeskoordinatorentag.

Bettina Dolle begrüßte die Teilnehmer im Namen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und gab einen Überblick zu Aktivitäten des Ministeriums. Wesentliche Vorhaben der Legislaturperiode wurden bereits umgesetzt. Die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung wurde nach dem Bundesrat auch im Kabinett beschlossen und soll umgehend verkündet werden. In der Novellierung wurde z. B. die Bildschirmarbeitsplatzverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert, Regelungen zu Telearbeitsplätzen neu aufgenommen, Anforderung zur Vermeidung psychischer Belastungen durch die Gestaltung von Arbeitsstätten konkretisiert sowie Regelungen zu Sichtverbindungen ins Freie wieder aufgenommen. Für den Arbeitsschutz auf Baustellen haben auch das Aktionsprogramm und die am 25. Oktober 2016 unterzeichnete Gemeinsame Erklä rung zur Staubminimierung beim Bauen sowie die Neufassung der UVV Bauarbeiten eine große Bedeutung.

Achim Sieker vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab in seinem Beitrag „Aktuelles von BMAS und INQA“ einen detaillierten Einblick in das Aktionsprogramm zur Staubminimierung beim Bauen. Staubminimierung erfordert Veränderungen an vielen Stellen des Bauens. Dass Staubminimierung möglich ist, zeigen die beim 11. Gefahrstoffschutzpreis ausgezeichneten Lösungen. Dabei gab es drei Kategorien. In der Kategorie „Staubarme Materialien verwenden“ konnte die Firma MAPEI GmbH überzeugen. Ihr Produkt, die Mape-Box, ist ein Container-System, mit dem vorgemischte Spachtelmassen auf die Baustelle geliefert und zeitsparend eingebaut werden können. In der Kategorie „Staubarme Techniken“ wurde die Firma FRIEDRICH DUSS Maschinenfabrik GmbH & Co. KG ausgezeichnet. Sie stellt professionelle Bauwerkzeuge mit speziellen Absaugsystemen her. Die Firma Möcklinghoff Lufttechnik GmbH entwickelte ein System zur Raumentstaubung, den DustBox-Hochleistungsluftreiniger, und erhielt dafür in der Kategorie „Staubausbreitung verhindern“ den Preis. Daneben laufen auch die Vorbereitungen für den Branchendialog Asbest. Achim Sieker informierte auch über aktuelle Angebote und Praxishilfen bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Die Unternehmenschecks wurden vollständig überarbeitet und die Themen Digitalisierung und digitale Transformation integriert. Die Praxishilfe CASA-bauen ist nun vollständig überarbeitet unter dem neuen Titel „Gutes Bauen: Unternehmenscheck“ verfügbar. Der überarbeitete Check für Bauherren sensibilisiert Bauherren für ihre Rolle in Bauvorhaben und umfasst nun auch Checklisten.

Rechtsanwalt Markus Balkow von der Bundesingenieurkammer stellte Inhalte und Stand der „Reform des Vergaberechts“ vor. Änderungen für freiberufliche Leistungen von Ingenieuren und Architekten ergeben sich insbesondere für den Fall, dass Schwellenwerte für Auftragssummen überschritten werden. Viele freiberufliche Leistungen lägen aber unter diesen Schwellenwerten. Beim Bundesministerium für Wirtschaft wird aktuell auch ein Entwurf einer Unterschwellenvergabeverordnung diskutiert. Koordinatoren sollten diese Entwicklungen weiter verfolgen. Koordinatoren sollten sich auf die sukzessive Einführung der E-Vergabe, der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) sowie Zusammenstellung von Referenzen einstellen.

Beiträge der Koordination zum Gesundheitsschutz bei Bauarbeiten waren ein Schwerpunkt des Bundeskoordinatorentages. Dr. Detlev Mohr, Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg, beantwortete in seinem Vortrag die Frage „Gesundheitsschutz: Lärm und Vibrationen – Themen für Koordinatoren?“ Schutz vor Vibrationen ist nur insofern ein Thema für Koordinatoren, dass Vibrationen verursachende Maschinen im Allgemeinen auch Lärm erzeugen. Von den Vibrationen selbst ist nur die Bedienperson betroffen und Maßnahmen sind durch den Arbeitgeber zu treffen. Für lärmintensive Arbeiten im Freien bestehen Möglichkeiten sowohl für eine zeitliche als auch eine räumliche Entkopplung. In Räumen und Bauwerken besteht aufgrund diffuser Schallausbreitung meist nur die Möglichkeit einer zeitlichen Entkopplung. Abhängig von der zeitlichen und räumlichen Koordination lärmintensiver Arbeiten sind technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zu treffen, um auch Beschäftigte zu schützen, die die lärmintensiven Arbeiten nicht selbst durchführen. Der Kennzeichnung von Lärmbereichen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, erfolgt aber in der Praxis nahezu nirgendwo. Praxishinweise zur Reduzierung von Baulärm enthalten z. B. die TRLV Lärm Teil 3 sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm).

Dr. Marc Wittlich, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), Leiter des Referats „Strahlung“, stellte in seinem Vortrag „Gesundheitsschutz: UV-Strahlung – ein Thema für die Koordination“ aktuelle Forschungsergebnisse zur beruflichen Exposition durch solare UV-Strahlung vor. Bauberufe sind wie erwartet mit hohen Expositionen verbunden und natürliche UV-Strahlung soll deshalb ein Thema für die Koordination sein. Innerhalb der Berufe gibt es aber eine hohe Diversität. Für Präventionsmaßnahmen sollten deshalb die konkreten Tätigkeiten betrachtet werden. Ein Ziel der Forschungsaktivitäten ist dafür die Erstellung eines tätigkeitsbezogenen Expositionskatasters. Bei der Festlegung von Maßnahmen sollten Möglichkeiten der zeitlichen Organisation von Arbeiten im Tagesverlauf genutzt werden. Eigenschutz der Haut ist überwiegend nicht ausreichend, textiler Schutz vor natürlicher UV-Strahlung ist unverzichtbar, zusätzlich UV-Schutzcreme für besonders exponierte Hautpartien (z. B. Nase, Wangen, Lippen, Kopfhaut, Ohren, Schultern). UV-Schutzcreme sollte immer nur eine ergänzende Maßnahme zum UV-Schutz sein. Auf ausreichende Schutzmaßnahmen sollte bereits auch im Frühjahr geachtet werden. Eine Handlungshilfe ist die DGUV-Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“.

Dr. Reinhold Rühl, BG BAU, gab in seinem Beitrag „Gesundheitsschutz: Staub – ein Thema für Koordinatoren?“ einen Überblick zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Unter dem Begriff „Baustaub“ sind mehrere problematische Stäube zusammengefasst. Praktisch immer ist Quarzstaub anzutreffen. Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Quarzstäuben ausgesetzt sind, sind nach TRGS 906 als krebserzeugend eingestuft. Seit 2015 ist dafür ein neuer Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ festgelegt. Besonders zu beachten ist die Falldauer alveolengängiger Stäube. Ein Staubpartikel mit 1 µm Partikelgröße benötigt ca. 7 Stunden um einen Meter zu sinken. Freigesetzte oder wieder aufgewirbelte alveolengängige Stäube sind deshalb auch eine Gefährdung über einen langen Zeitraum, z. B. eine Arbeitsschicht, sind teilweise nicht zu erkennen und belasten auch Beschäftigte weiterer Gewerke auf den Baustellen. Viele in der Praxis noch übliche und verbreitete Tätigkeiten überschreiten einen oder mehrere Grenzwerte bzw. Beurteilungsmaßstäbe für Staub. Lösungen stehen aber für viele Tätigkeiten bereits zur Verfügung und sind in einer Expositionsmatrix der BG BAU zusammengestellt. Für die Einführung und Umsetzung staubarmer Techniken gibt es eine Förderung durch die BG BAU. Mit vielen Gewerken entwickelt die BG BAU Schutzmaßnahmenkonzepte. Grundelemente dieser Konzepte sind Stauberfassung an der Maschine, der Einsatz wirksamer Bau-Entstauber (mindestens Staubklasse M, außer bei Gebäudereinigung), der zusätzliche Einsatz von Luftreinigern sowie die Verhinderung einer Staubausbreitung durch Staubschutzwände. Aktuell erfolgen auch Untersuchungen, ob diese Maßnahmen auch Belastungen durch Asbestfasern wirksam reduzieren können. Maßnahmen zur Staubminimierung sind ein Schwerpunkt der BG BAU und bei extremen Staub-Situationen werden Arbeiten auf der Baustelle unterbrochen.

Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU, stellte ergänzend zu den Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen „Unfallschwerpunkte in der Bauwirtschaft – Erwartungen an Koordinatoren“ vor. Die Verteilung meldepflichtiger Unfälle nach Unfallauslöser macht deutlich, dass bei der Arbeit der Koordinatoren ein besonderer Fokus auf „Arbeiten in der Höhe“, „Verkehrswege“ und „Verwendung von Leitern und Gerüsten“ gelegt werden sollte. Auffällig hoch sind auch die Unfallauslöser „Herabfallende/Kippende Bauteile“, z. B. durch nicht ausreichende Stabilisierung in einzelne Bauschritten, bei Transporten oder Zwischenlagerung.
Ein besonderes Augenmerk sollte bei Bestandsgebäuden auch auf den Schutz vor Durchsturz, z. B. durch Lichtkuppeln oder Dächer liegen. Bernhard Arenz betonte ebenfalls noch einmal die Minimierung von Staubbelastungen und wies neben dem Schutz vor UV-Strahlung auch auf das richtige Verhalten bei sommerlicher Hitze und die Vorbereitung von Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Hitzschlag hin.

Die Schwerpunkte des Unfallgeschehens auf Baustellen wurden durch Andreas Heiland, BG BAU, im „Impulsbeitrag: Gefährdungsorientierter Ansatz für SiGePläne – Koordinationsbedarf schnell und übersichtlich erfassen“ aufgegriffen. Andreas Heiland schlug vor, die Koordinationsaufgaben auch am Unfallgeschehen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu orientieren. Für eine leichtere Lesbarkeit sollten Inhalte in einem „Schnelleinstieg“ zusammengefasst werden, der auch nicht unmittelbar mit dem Bauablaufplan verbunden ist sondern nur Zeiträume der Koordinierung umfasst.

Thomas Dudek, Ingenieurbüro Dudek, stellte in seinem „Praxisbericht: Überbauverstärkung der Siegtalbrücke im Zuge der BAB 45 – Koordination nach Baustellenverordnung“ zentrale Maßnahmen für den Arbeitsschutz vor. Thomas Dudek war bereits in der Planungsphase beteiligt und konnte wichtige gewerkübergreifende Maßnahmen für das Arbeiten in den Brückenhohlkörpern entwickeln, z. B. für sichere Zugänge und Verkehrswege sowie Patiententransportmittel, Notfallstationen, Orientierungshilfen und Rettungsübung als Vorbereitung auf Notfälle. Er betonte die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.

Rechtsanwalt Guido Meyer informierte zu aktuellen Urteilen und „Rechtsfragen der Koordination“. Insgesamt gäbe es nichts wesentlich Neues in der Rechtsprechung. Einen interessanten Aspekt enthält das Urteil des OLG Hamburg vom 20. Februar 2015, Az. 1 U 245/13. Hier werden Pflichten des Architekten diskutiert, wie dieser das Tätigwerden eines Koordinators nach BaustellV unterstützen soll.
Guido Meyer stellte auch die Zulässigkeit von Haftungsbeschränkungen in Koordinations-Verträgen vor. Haftungsbeschränkungen können z. B. als individualvertragliche Regelung wirksam sein, werden aber bislang eher selten in Koordinatorenverträgen genutzt. Empfohlen wird eine rechtliche Beratung.
Anhand der „Drei-Stufen-Theorie“ gab Guido Meyer einen Überblick zur Einordnung des Standes der Technik in die Tätigkeit der Koordinatoren.

Zum Abschluss der Veranstaltung dankte Ingolf Kluge den Referenten und Teilnehmern für die Beiträge und den fachlichen Austausch.

Der Bundeskoordinatorentag 2017 findet am 09. November 2017 in der Max-Taut-Aula Berlin statt.

Stephan Gabriel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund, Tel. 0231-9071-2071,
info-zentrum@baua.bund.de, www.baua.de

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