Der Bundeskoordinatorentag findet jährlich in Berlin statt. Er wird vom Ministerium für Arbeit und Soziales, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Zusammenarbeit mit einem Präsidium aus Vertretern von Koordinatoren nach Baustellenverordnung – darunter auch der BDK – veranstaltet.
Nachfolgend der Bericht zur Veranstaltung von Dipl.-Ing. Stephan Gabriel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.
Das Präsidium des Bundeskoordinatorentages begrüßte etwa 165 Teilnehmer zum Bundeskoordinatorentag am 6. November 2014 in Berlin. Der Bundeskoordinatorentag war wieder Gast in der Max-Taut-Aula in Berlin
Bereits am 5. November 2014 trafen sich etwa 40 Teilnehmer zum Gesprächsabend. Dieses Treffen am Abend vor dem Bundeskoordinatorentag ist für viele Teilnehmer ein etablierter, fester Bestandteil des Bundeskoordinatorentages geworden. Der Gesprächsabend bietet den Rahmen für Gespräche und Diskussionen auch unabhängig vom Tagesgeschäft. Der Berliner Architekt Friedhelm Haas, HAAS Architekten Generalplaner + Architekten, stellte Glashäuser – Neubauten und umfassende Sanierungen – aus seiner Arbeit vor www.haas-architekten.de/index.php?id=glashaeuser. Unter anderem zeigte er anhand des Großen Tropenhauses im Botanischen Garten Berlin-Dahlem, des Victoria Hauses, ebenfalls in Berlin-Dahlem, und des Alfred-Brehm-Hauses im Tierpark Berlin die Zusammenarbeit von Planern, Bauherren, Behörden und Unternehmen für ein erfolgreiches Verbinden denkmalpflegerischer und funktionaler Ziele.
Der Bundeskoordinatorentag 2014 befasste sich wieder mit Projektberichten, mit Rahmenbedingungen der Koordination und mit der Arbeit des Koordinators. Themen waren z. B. Informationen zu neuen Vorschriften und Regeln, Praxishilfen, Rechtsfragen, die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen. Daneben bot der Bundeskoordinatorentag wieder einen Rahmen für Diskussionen und den fachlichen Austausch.
Ingolf Kluge, Vizepräsident Bundesingenieurkammer, moderierte die Veranstaltung.
Kirsten Schlowak, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gab einen Überblick zu aktuellen Änderungen und Vorhaben zum Arbeitsschutzrecht, zur Arbeit bei der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und zur Offensive Gutes Bauen.
Horst Leisering, BG BAU, stellte den Stand der Vorschriften für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr vor. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Baustellenverordnung bilden den Rahmen für die Beurteilung dieser Arbeitsplätze. Zurzeit müssen die Schutzmaßnahmen im Einzelfall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Zukünftig soll die ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ Anforderungen konkretisieren und die Umsetzung erleichtern. Der aktuelle Stand ist unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASTA/ Aktuelles.html verfügbar.
Christian Buschhorn, Landesbetrieb Straßenbau NRW, stellte an Beispielen die Umsetzung der Baustellenverordnung für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr in NRW vor. Eine Herausforderung ist, Anforderungen für eine sichere Ausführung späterer Arbeiten schon bei den Planungen zu berücksichtigen und in der Unterlage für spätere Arbeiten zusammenzustellen.
Andreas Heiland, BG Bau und Mitglied des Leitungskreises der Offensive Gutes Bauen, stellte den Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung – Eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen vor. Der Leitfaden ersetzt die Musterbaustellenordnung der BG Bau und beschreibt, wie anhand der inhaltlichen Gliederung und bewährter Lösungsvorschläge baustellenspezifische Regelungen getroffen werden können und mit dem SiGePlan verbunden werden können.
Petra Claus, CMC Claus, gab einen ersten Praxisbericht zum Leitfaden Baustellenordnung. Der Leitfaden wurde erfolgreich benutzt, um für gemeinsame Bauvorhaben einheitliche Regeln für die Zusammenarbeit zu finden und mit der Baustellenordnung zu vereinbaren. Petra Claus nutzte den Leitfaden als Koordinator nach Baustellenverordnung und moderierte anhand der inhaltlichen Gliederung diesen Prozess. Damit war es möglich, eine gute Zusammenarbeit zu gestalten, anstatt sich mit zunächst unterschiedlichen Sichtweisen Konflikte zu schaffen.
Die Praxishilfe ist kostenfrei verfügbar unter www.inqa.de/ DE/Lernen-Gute-Praxis/Publikationen/leitfaden-baustellenordnung.html.
Carsten Kuschel, Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen, und Frank Sieker, Ingenieurbüro Sieker, stellten in ihrem Praxisbericht einen Rekordabbruch in Leverkusen – von 122 m auf 0 m in innovativer Rückbautechnik vor. Beide haben beim Abbruch des Bayer Hochhaus W1 erfolgreich zusammengearbeitet. Nach Beauftragung wurden in einer intensiven Planung der Ausführung die Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit in die technischen Lösungen integriert. Die Arbeiten konnten dann erfolgreich und termingerecht durchgeführt werden.
Torsten Genthe, Genthe Bauingenieure GmbH stellte seine Perspektiven und Erfahrungen zur Koordination nach Baustellenverordnung und Umsetzung des Gefahrstoff- und Abfallrechts aus einer Hand vor. Alle drei Themengebiete umfassen Bauherrenpflichten und fachlich zusammenhängende Leistungsanteile, die sich beeinflussen und miteinander verbunden werden müssen. Durch eine gemeinsame Bearbeitung reduzieren sich Schnittstellen. Andererseits sind Leistungen von Koordinatoren auch im Gefahrstoff- und Abfallmanagement auch mit zusätzlichem Leistungsaufwand, Qualifika-tionsanforderungen und technische Ausstattung erforderlich. Torsten Genthe sensibilisierte auch auf die mit diesen Leistungen verbundenen Arbeitsschutzanforderungen für das eigene Büro, z. B. eine erweiterte arbeitsmedizinische Vorsorge.
Dr. Josef Follmann und Konrad Zieglowski diskutierten mit Ingolf Kluge und den Teilnehmern ihre Standpunkte zur Zusammenarbeit mit Unternehmen mit Arbeitsschutzdefiziten – Risiken, Szenarien, Erfahrungen, Empfehlungen. Josef Follmann verwies insbesondere auf die Herausforderung, eine gute Kommunikation und eine gegenseitige Akzeptanz zu entwickeln. Konrad Zieglowski stellte das eigene Vorbild im Arbeitsschutz und ein engagiertes Einmischen in die Planungen als Erfolgsfaktoren und Selbstverständnis heraus. In der Diskussion wurde herausgestellt, dass Koordinieren und präventives Handeln der Kern der Tätigkeit sein müssen und nicht Kontrollen als „Baustellen-FaSi“ oder Mängelrügen.
Rechtsanwalt Guido Meyer, HOCHTIEF Solutions AG, Zentralabteilung Recht, Essen, informierte über die Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung. Haftungsreglungen bestehen auch für die Tätigkeit als Koordinator und haben sich durch die aktuelle Rechtsprechung nicht geändert. Insgesamt wird aber kein „großes Haftungsszenario“ gesehen.
Im Internet stehen unter www.bundeskoordinatorentag.de weitere Informationen und Dokumentationen der bisherigen Veranstaltungen zur Verfügung.
Der Bundeskoordinatorentag 2015 ist am 5. November 2015 wieder in der Max-Taut-Aula Berlin geplant. Der Gesprächsabend findet am 4. November 2015 statt.