16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung

16-forumAm 08.04.2016 fand im Bauzentrum der Landeshauptstadt München das Forum als jährliche Fortbildungsveranstaltung für Koordinatoren nach Baustellenverordnung statt.

Zum ersten Mal begrüßte Stefan Deschermeier als Präsident des BDK und Moderator des Forums die rd. 60 Teilnehmer.

Nach persönlicher Vorstellung berichtete er über seine Arbeit im Namen des BDK, für den er aktiv bei der inhaltlichen Vorbereitung des nächsten Bundeskoordinatorentages am 03.11.2016 mitwirkt, wie auch z.B. die Versammlungen des AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. besucht, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Er appellierte an die Teilnehmer/Mitglieder des BDK sich im eigenen Interesse auch aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen. Der BDK öffnet sich für die Mitglieder und gibt in monatlichen ca. 2-stündigen Arbeitstreffen die Gelegenheit zur Mitarbeit bei der Planung von Themen und Veranstaltungen, bei Stellungnahmen, Vorbereitung von Kontakten zu Behörden etc.
Durch Berichte der Mitglieder in der Verbandszeitschrift „agbau“ besteht die Möglichkeit die Arbeit des eigenen Büros, ein besonderes Fachgebiet oder eigene besondere Kenntnisse oder Erfahrungen öffentlich vorzustellen.

In seinem Vortrag gab es von Herrn Deschermeier neue Informationen über das Vorschriften- und Regelwerk für Baukoordinatoren/innen. Er ging dabei auf die Betriebssicherheitsverordnung ein, im Rahmen derer auch der Baukoordinator, der ja mit anderen Arbeitgebern auf der Baustelle unterwegs ist, für sein Büro eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
Ein mögliches Muster einer solchen Gefährdungsbeurteilung sowie Informationen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen und verschiedene Praxishilfen für Ingenieur- und Architektenbüros sind unter www.vbg.de/Prävention und Arbeitshilfen/Branchen – Ingenieure, Architekten, Bauplaner  zu finden.

Darüber hinaus stellte Stefan Deschermeier den Baukoordinatoren-Ticker vor, der nun regelmäßig Einzug in die „agbau“ halten soll. Hier wird in der Überschrift ein Hinweis auf aktuelle Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk für Baukoordinatoren gegeben mit einem zusätzlichen kurzen Kommentar. Die Kurzinformationen sollen eine Hilfestellung für den Koordinator sein, der sich nach Prüfung, ob ihn die Vorschrift betrifft, intensiver damit befassen kann.

Herr Deschermeier wies im Zusammenhang mit der Umstellung der BG-Vorschriften und -Regeln in der DGUV noch einmal auf die aktuelle Transferliste des BG-Regelwerkes in die DGUV-Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hin – zu finden unter www.dguv.de/Prävention/DGUV Vorschriften und Regelwerk/DGUV Datenbank Publikationen/Übersichtsliste.
Mit einer kurzen Darstellung über Sinn und Zweck einer Baustellenordnung schloss Herr Deschermeier seinen Vortrag ab. Ein Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung ist über www.inqa.de/Suche/Baustellenordnung zu finden.

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von links nach rechts: Die Referenten: Michael Jäger, Sebastian Büchner, Christel Schejk und Stefan Deschermeier

Die Aufgaben des Koordinators nach BaustellV in der Ausführungsphase war Thema des Beitrages von Michael Jäger, Bau-Atelier, Leipzig. Nach Benennung der am Bau Beteiligten untersuchte er deren Pflichten, insbesondere die des Koordinators nach BaustellV. Die Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ergeben sich u.a. aus § 3 Abs. 3 und § 5 Abs. 1/ § 6 der BaustellV. Aus §§ 5 und 6 ergibt sich die Verpflichtung zur Bekanntgabe des SiGe-Planes. Dabei gab Herr Jäger Tipps zur Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber, zur Eigenorganisation des Koordinators, sowie Mustervorlagen zur Kommunikation. Auch auf weitere Aufgaben des Koordinators ging er ein, die sich aus der RAB 30 ergeben, in der AHO-Schrift Nr. 15 benannt sind bzw. aus weitergehenden Überlegungen zur Umsetzung der Koordinatorenpflichten resultieren.

Herr Jäger gab auch Hinweise zu den Anforderungen der Dokumentation von Baustellenbesuchen und die Gefahren, die in Bezug auf eine mögliche Haftung damit verbunden sind. Dabei stellte sich in mancher Hinsicht heraus „Weniger ist mehr!“
Der Referent stellte darüber hinaus Sanktionsmöglichkeiten zur Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz vor und machte die erforderliche Kompetenz des Koordinators bei seiner Motivationsarbeit und Kommunikation mit den Firmen deutlich.
Zu diesem Thema gibt es aus der Schriftenreihe des V.S.G.K einen Praxisleitfaden zur Koordination nach BaustellV in der Ausführungsphase, 2014, ISBN 978-3-9809548-4-6, € 49,90.

Christel Scheyk, Scheyk Ingenieurbüro GmbH, München beschäftigte sich anschließend mit dem Thema „Emissionen und Lärm – was muss der/die Baukoordinator/in beachten?
Sie stellte klar, dass der Koordinator über § 2 BaustellV und § 4 Arbeitsschutzgesetz Lärm- Staub- und Abgasemissionen auf der Baustelle berücksichtigen muss.
Dabei sind individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen. Schon in der Planungsphase bei der Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sind die gewerkeübergreifenden Gefährdungen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Gem. LärmVibrationsArbSchV gibt es vier Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition. Frau Scheyk klärte hier auf und gab Beispiele für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
Aber nicht nur die Beschäftigten auf der Baustelle, sondern auch die Nachbarschaft ist nach § 22 Bundes-Immissionschutzgesetz vor Lärm zu schützen. Hierzu gibt es eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen, die beachtet werden muss.

Beim Abbruch und im Tiefbau gibt es dafür besonders große Staubentwicklungen. In der TRGS 559 wird mineralischer Staub verschiedenen Expositionskategorien zugeordnet und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Dasselbe erfolgt in der TRGS 521 für künstliche Mineralfasern, die als krebserregend eingestuft werden.

Christel Scheyk gab Hinweise zur Planung von Schall- oder Staubminderung durch den Einsatz besonderer Baumaschinen, Abschirmmaßnahmen und Verwendung besonderer Methoden. Sie wies darauf hin, wie wichtig es hier für eine erfolgreiche, wirkungsvolle Koordination ist, dass der Koordinator bereits in der Planungsphase beteiligt ist. Denn die Maßnahmen sind kostenrelevant und müssen deshalb ausgeschrieben werden.

Der vierte und schon in den vergangenen Foren erprobte Referent war RA Sebastian Büchner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München. Er stellte verschiedene praxisrelevante Fälle zur Rechtsprechung und Haftung des Bauherren, des Bauunternehmers, des Bauüberwachers und des Koordinators nach BaustellV vor.
Dabei wurde auch auf die Beurteilungen leichter und grober Fahrlässigkeit eingegangen, sowie im Einzelfall auf die sog. gesamtschuldnerische Haftung, die greift, wenn mehrere Personen aufgrund pflichtwidrigem und schuldhaften Verhalten zum Ersatz des entstandenen Schadens herangezogen werden können.

Wir freuen uns, dass alle Referenten des Forums von den Teilnehmern per Evaluationsbogen gut bis sehr gut bewertet wurden. Auch für die Themenauswahl und die Organisation gab es nur positive Rückmeldungen. Vielen Dank an die zahlreichen Teilnehmer, Referenten und Unterstützer.

Bereits seit einigen Jahren findet direkt im Anschluss an das das BDK-Forum das Fachforum des Bauzentrums München für Bauherr_innen und Planer_innen statt. Einige Teilnehmer blieben sogar vom Vormittag gleich sitzen, andere kamen neu dazu. Somit war auch diese Veranstaltung sehr gut besucht.

Die Veranstaltung wird vom Bauzentrum München organisiert. Der BDK übernimmt dabei die fachliche Leitung und Unterstützung. Den Teilnehmern konnten ebenfalls interessante Vorträge zur Koordination am Bau geboten werden. Neben der Verantwortung der Bauherr_innen, über den Nutzen der Baustellenverordnung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie der Unterlage, war auch der Schutz vor Brand und Rauch auf der Baustelle ein Thema. Herr Gräbel, Leiter Bauzentrum München war von der Veranstaltung ebenfalls sehr begeistert und dankte Herrn Deschermeier für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung.

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