Die BAuA Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2 sollen eine Hilfestellung liefern, wann Maßnahmen des Infektionsschutzes, auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, im Rahmen der jeweils spezifischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollen und welche Maßnahmen sich aus den Erfahrungen der vergangenen beiden Jahre als hilfreich erwiesen haben.
Siehe unter: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.pdf?__blob=publicationFile&v=21