Home Baukoordinatoren Rechtlich Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen |
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Zur Konkretisierung der Baustellenverordnung wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erlassen:
Den ausführlichen Inhalt der RAB finden Sie unter http://www.baua.de/, Themen von A-Z, Branchenschwerpunkt Bauarbeiten und Baustellen, Baustellenverordnung, Rechtstexte zur Baustellenverordnung.
| RAB 01 |
Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB |
| RAB 10 |
Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) |
| RAB 30 |
Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) |
| RAB 31 |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - |
| RAB 32 |
Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) |
| RAB 33 |
der Baustellenverordnung Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung |
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Broschürenbestellung
Die Broschüre „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Verordnungen und Regeln“ mit der BaustellV und allen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), DIN A 4, 156 Seiten, Stand Juli 2004, kann beim Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestellt werden. (http://www.bmas.de/, Bestell-Nr. A218) und steht auch als Download PDF unter Publikationen, Nr. 245 zur Verfügung.
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