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10. November 2011

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Rürup-Rente dank Pfändungsschutz für Selbständige noch attraktiver
von Norbert Plachta, Vorstand der UFB:UMU AG, im August 2007

Alterseinkünfte von Selbständigen sind jetzt vor dem Zugriff von Gläubigern besser geschützt. Denn nun können auch Selbständige Altersvorsorgevermögen aufbauen, ohne fürchten zu müssen, diese Werte bei einer Vollstreckung zu verlieren. Damit genießen sie einen vergleichbaren Pfändungsschutz wie Arbeitnehmer mit gesetzlichen oder betrieblichen Rentenansprüchen.

Bislang waren Vermögenswerte, die ein Selbständiger zur Sicherung seiner Altersvorsorge angespart hat, häufig sowohl in der Zwangsvollstreckung als auch in der Insolvenz dem Gläubigerzugriff ausgesetzt. Da Selbständige keine Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, endet eine Pfändung des Vermögens nicht selten in der Sozialhilfebedürftigkeit. Um die Sozialkassen vor dieser dauerhaften Belastung zu schützen, hat der Gesetzgeber das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbständigen“ beschlossen. Damit soll die ungleiche Behandlung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen aufgehoben und der Anreiz für Selbständige, privat vorzusorgen, erhöht werden.

Progressiver Schutz
Von dem neuen Pfändungsschutz erfasst sind nur Finanzprodukte, deren Rentenleistung frühestens bei Berufsunfähigkeit oder mit der Vollendung des 60. Lebensjahres fällig wird. Der Versicherungsnehmer darf über den Vertrag nicht vorzeitig verfügen (z. B. durch Abtretung oder Beleihung), ebenso darf außer für den Todesfall kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein. Wichtig: Der Pfändungsschutz gilt sowohl für die im Versicherungsfall gezahlten Renten als auch für das angesparte Kapital in der Anwartschaftsphase.

Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals ist nach oben hin limitiert und abhängig vom Lebensalter gestaffelt. Der jährliche Staffelbetrag, der als unpfändbares Kapital angelegt werden kann, reicht von 2.000 € für einen 18-jährigen bis 9.000 € für einen über 60-jährigen. Somit können unpfändbar bis zu 238.000 € als Gesamtsumme angesammelt werden. Übersteigt der Rückkaufswert den unpfändbaren Betrag, so ist ein Teil des übersteigenden Betrags ebenfalls unpfändbar (siehe Tabelle).


Steueroptimiert Vorsorgen
Der neue gesetzliche Pfändungsschutz führt zu einer erheblichen Verbesserung der Altersvorsorge für Selbständige. Vielleicht erleichtert es auch dem ein oder anderen potenziellen Existenzgründer den Schritt in die Selbständigkeit. Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 haben auch Selbständige die Möglichkeit, über eine Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“) steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Diese Produkte erfüllen allesamt die geforderten Standards für den neuen Pfändungsschutz.

Steuerbegünstigt können bis zu 20.000 € pro Jahr eingezahlt werden, von Verheirateten bis zu 40.000 €. Im Jahr 2007 werden 64 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, 2008 sind es dann 66 Prozent. Der steuerliche Förderanteil steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte an, so dass sich ab 2025 der komplette Beitrag steuerlich auswirkt. Besonders interessant dabei ist, dass Produkte einiger Anbieter auch flexible Einmaleinzahlungen zulassen. Für Selbständige, die häufig erst am Jahresende wissen, wie viel sie fürs Alter zurücklegen können, ein entscheidender Vorteil. Ebenso können über diesen Vorsorgeweg auch Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen mitversichert werden. Wer investmentorientierte Kapitalanlagen bevorzugt, kann eine Basis-Rente auch als fondsgebundenes Produkt abschließen.

Konzentration auf den Mittelstand
Die Union Freier Berufe und Mittelständischer Unternehmen (UFB:UMU) ist seit über 20 Jahren anerkannter Partner des Mittelstands im Bereich Finanzdienstleistungen. Mit ihren vier Geschäftsbereichen UFB:UMU Aktiengesellschaft, UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH, UFB:UMU Unternehmensberatung GmbH und UFB:UMU Dienstleistung GmbH verfolgt die UFB:UMU ein ganzheitliches Beratungskonzept, das dem Unternehmer intelligente und zukunftsfähige Lösungen bietet. Der Bereich Pensionsmanagement ist eine ihrer Kernkompetenzen.

Kontaktdaten des Verfassers:
Norbert Plachta
UFB:UMU Aktiengesellschaft, Nürnberg
Telefon (09 11) 5 86 75 -930
E-Mail:
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Friedrich Hornik erhält das Bundesverdienstkreuz am Bande

Am 16.02.2007 überreichte Staatssekretär Franz Meyer in Bad Füssing Friedrich Hornik das Bundesverdienstkreuz am Bande.

Staatssekretär Franz Meyer (r.) heftete dem Mettener Friedrich Hornik in Bad Füssing das Bundesverdienstkreuz am Bande ans Revers. Mit ihm freuten sich über die Auszeichnung die beiden Landtagsabgeordneten (v. l.) Gudrun Peters SPD und Bernd Sibler CSU.


v.l.: Staatssekretär Franz Meyer, Friedrich Hornik, Gudrun Peters SPD und Bernd Sibler CSU
v.l.: Staatssekretär Franz Meyer, Friedrich Hornik, Gudrun Peters SPD und Bernd Sibler CSU
Friedrich Hornik engagierte sich als kompetenter und konstruktiver Baufachmann rund 30 Jahre lang insbesondere beim Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.

Als Vorsitzender der Bezirksgruppe Deggendorf setzte er sich lange Jahre intensiv für die Ziele der berufsständischen Vertretung ein. Aber auch im Landesverband Bayern war er von 1988 bis 2006 ein aktiver und kreativer Mitstreiter, der sich in dieser Zeit als Landesfachreferent „Unternehmer“ auch auf Bundesebene engagierte.
Ein besonderes Anliegen war ihm, das Bauwesen zu stärken und insbesondere die Sicherheit am und im Bau zu verbessern. Herausragende Verdienste erwarb er sich in diesem Bereich bei der Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie. Von 1999 bis heute fungiert er zudem als Vizepräsident des Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e.V. und war darüber hinaus seit Gründung in der Bayerischen Ingenieurekammer Bau in verschiedenen Gremien tätig.

Neben diesem umfangreichen Wirken fand er noch Zeit, sich im sportlichen Bereich zu engagieren. Als Freund des Segelsports war er über ein Vierteljahrhundert in führenden Positionen in verschiedenen Segelvereinigungen, wie etwa beim Bayerischen Seglerverband e.V., tätig. Als ehrenamtlicher Richter beim Finanzgericht München hat er zudem über viele Jahre hinweg zur Findung rechtmäßiger und sachgerechter Entscheidungen beigetragen.

In Anerkennung dieser Leistungen, die er für die Bauwirtschaft und insbesondere für die Sicherheit der zahlreichen im Baugewerbe Beschäftigten erbracht hat, wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

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Regierungsvizepräsidentin Monika Weinl, Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Hornik, Staatssekretär Franz Meyer
Unter den zahlreichen geladenen Gäste nahmen auch Architekt Heinz Künzer, Vorsitzender des Landesverbandes Bayern im Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V., Dipl.-Ing. Georg Gaßner, Vizepräsident im Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e. V. und der Regionalbeauftragte für Niederbayern der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Dr.-Ing. Werner Weigl teil. Sie wünschten Hornik für seine weitere Tätigkeit alles Gute.
 

Bericht von Dipl.-Ing. Georg Gassner

 
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