Erforderliche Aktivitäten nach der
Baustellenverordnung in Abhängigkeit von Art und Umfang der Arbeiten
s. Tabelle hier
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Herausgeber: ehemaliges BMWA, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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