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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
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Mit dem Ziel die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern wurde am 10. Juni 1998 die Baustellenverordnung - BaustellV in Kraft gesetzt. Sie ist im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes - ArbschG- anzuwenden.
Die Baustellenverordnung wendet sich an den Bauherrn und überträgt ihm
bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase besondere
Pflichten. Der Bauherr kann die Aufgaben selbst wahrnehmen oder aber
einem geeigneten Dritten übertragen.
Immer dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle
gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, muss ein geeigneter
Koordinator nach Baustellenverordnung eingesetzt werden, der die Belange
von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu
koordinieren hat.
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