Vorankündigung

7. Bundeskoordina-torentag in Berlin
10. November 2011

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz E-Mail

Mit dem Ziel die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern wurde am 10. Juni 1998 die Baustellenverordnung - BaustellV in Kraft gesetzt. Sie ist im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes - ArbschG- anzuwenden. 

Die Baustellenverordnung wendet sich an den Bauherrn und überträgt ihm bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase besondere Pflichten. Der Bauherr kann die Aufgaben selbst wahrnehmen oder aber einem geeigneten Dritten übertragen.

Immer dann, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, muss ein geeigneter Koordinator nach Baustellenverordnung eingesetzt werden, der die Belange von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu koordinieren hat.

 
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